Baulandreserven in Österreich und Niederösterreich, ÖROK 2022, 2025
Unter Baulandreserven versteht man als Bauland gewidmete, aber noch nicht mit einem Hauptgebäude bebaute Grundstücke. Von den österreichweit gewidmeten Baulandflächen im Ausmaß von 3.213 km² stehen im Jahr 2025 rund 19,6 % als Baulandreserven zur Verfügung.

Baulandreserven am Bauland in Österreich und Niederösterreich 2022
Quelle: © ÖROK, 2022
Die Baulandreserven werden – sofern sie nicht landwirtschaftlich genutzt oder bewaldet sind – als Teil der Flächeninanspruchnahme erfasst, da aufgrund der Widmung eine wesentliche rechtliche Voraussetzung für eine bauliche Nutzung besteht.
Zwischen 2022 und 2025 wurden Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 4.819 ha neu bebaut, im gleichen Zeitraum wurden 2.474 ha neu gewidmet, die Baulandreserven gingen um 2.304 ha zurück. Im Jahr 2022 lag der Anteil der Baulandreserven bei 20,5 % und ging bis 2025 auf 19,6 % zurück.
Eine bislang nur unzureichend gelöste Herausforderung ist in diesem Zusammenhang die große Menge an „alten“ Baulandreserven, die nicht aktiviert und nicht bebaut werden können. Mit ihnen könnte der Bedarf an Bauland vielerorts theoretisch oft für mehrere Jahrzehnte abgedeckt werden.
Niederösterreich
Zwischen 2022 und 2025 wurden Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 1.225 ha neu bebaut, im gleichen Zeitraum wurden 420 ha neu gewidmet, die Baulandreserven in Niederösterreich gingen um 781 ha zurück.
Die Nutzung vorhandener Baulandreserven vermeidet grundsätzlich die Ausweisung neuer Flächen für Siedlung und Verkehr, wobei dabei auch die Lagequalität eine wichtige Rolle spielt. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden trägt die Nutzung von Baulandreserven, insbesondere in zentralen Lagen, in der Regel zu einer effizienteren Auslastung der bestehenden Infrastruktur bei. Besonders in dicht bebauten städtischen Gebieten kann es sinnvoll sein, unbebautes Bauland als öffentlichen Grün- und Freiraum zu sichern.
Auch die Aktivierung von Baulandreserven führt überwiegend zu einer Zunahme der Flächeninanspruchnahme, wenn diese Flächen zuvor landwirtschaftlich genutzt wurden.
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