Die NÖ Wohnbauförderung
Die NÖ Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 24.09.2019 wesentliche Punkte zur NÖ Wohnbaustrategie und die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen.
NÖ Wohnbauförderung
Quelle: © Amt der NÖ Landesregierung, 2020
Dazu gehören unter anderem das Fördermodell für die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger. Dazu gehören aber auch das Fördermodell für den Ersterwerb einer Wohnung im Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.
Die Förderung ist – wie schon die bestehende Eigenheimförderung -ein Darlehen des Landes Niederösterreich mit einem garantierten Zinssatz von 1 % auf die gesamte Laufzeit, welche 27,5 Jahre beträgt. Dies hat den Vorteil, dass das Darlehen keinen Zinsschwankungen ausgesetzt ist. Darüber hinaus ist die Rückzahlung gestaffelt. Somit zahlen Sie in den ersten Jahren weniger, wenn Ihr Budget ohnehin durch den Hausbau belastet ist. Die Rückzahlungsraten werden erst über die Jahre höher.
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Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten, E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at, Tel: 02742/22133 (Wohnbauhotline), Fax: 02742/9005-15395
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