NÖ Pflege- und Betreuungsscheck
Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck. Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftige Person. 2023 wurden dabei ca. € 20 Mio. ausbezahlt.
Hände
Quelle: © national-cancer-institute-BxXgTQEw1M4-unsplash.jpeg
Jedes Jahr können pflegebedürfte Menschen bis zum 31. Dezember beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck beantragen.
Bezugsberechtigt für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck sind pflegebedürftige Personen, die
- zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7 Meldegesetz im Bundesland Niederösterreich haben,
- zum berechtigten Personenkreis des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks gehören,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung Pflegegeld A) zumindest der Stufe 3 beziehen (betrifft volljährige sowie minderjährige Personen), B) der Stufe 1 oder 2 beziehen und eine Demenzerkrankung vorliegt, die durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nachgewiesen wird, oder C) der Stufe 1 oder 2 beziehen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- und die im Zuge der Antragstellung bereitgestellte Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ in Anspruch genommen haben.
Diese Inanspruchnahme kann auch durch die jeweilige gesetzliche Vertretungsperson erfolgen.
Weiterführende Links
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9095 (NÖ Pflegehotline)