NÖ Raumordnungsgesetz Novelle 2020
Mit Beschluss des NÖ Landtags vom 22. Oktober 2020 wurde eine Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes beschlossen, die wesentliche Änderungen für die Ansiedelung von Betrieben bewirkt.
Mit der Novelle wird die Bedeutung der überörtlichen Raumordnung einschließlich der regionalen Leitplanung ganz wesentlich gestärkt. Zwei zusätzliche überörtliche Raumordnungsprogramme, einerseits für betriebliche Nutzungen und andererseits für Grünland-Photovoltaikanlagen, zeigen Zonen mit besonderen Standortqualitäten auf und es wird damit die Inanspruchnahme des wertvollen Gutes Boden für derartige Nutzungen qualitätsvoll und vorausschauend gesteuert.
Neue Widmungskategorien sind u.a.
- verkehrsbeschränktes Betriebsgebiet und verkehrsbeschränktes Industriegebiet
- Baulandmobilisierungsmaßnahmen
- Stellplatzvorgaben für Handelsbetriebe
- Zonen für großflächige PV-Anlagen
- Planungsrichtlinien für Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne
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Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru7@noel.gv.at, Tel: 02742/9005 – 14971, Fax: 02742/9005 – 14950
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, Fax: 02742/9005-15160, E-Mail: post.ru1@noel.gv.at
Raumordnung und Mobilität
Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität wird grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden.
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