Programm Ländliche Entwicklung 2014 – 2020
Die Ländliche Entwicklung (LE) ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik.
Das Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 wurde am 12. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Auf Basis des genehmigten Programms wurden auf nationaler Ebene Sonderrichtlinien zur Umsetzung der einzelnen Vorhabensarten (Maßnahmen) erlassen, in denen die konkreten Details zur Förderung geregelt werden.
Das Programm unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente.
Aufgrund des verzögerten Starts der nachfolgenden Förderperiode verlängert sich die Programmlaufzeit des aktuellen Entwicklungsprogrammes um zwei Jahre bis 2022.
Das neue Programm wird sich auf den Zeitraum 2023 bis 2027 erstrecken und befindet sich derzeit in Verhandlung.
C BMLRT
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Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3), Landhausplatz 1, Haus 12, 3109 St. Pölten, E-Mail: post.lf3@noel.gv.at, Tel: 02742/9005-12990, Fax: 02742/9005-13535
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bodenschutz
NÖ ist das flächenmäßig größte Bundesland und nimmt damit eine wesentliche Stellung bei der Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten ein.
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