Das NÖ Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG) – Novelle 2022
Das NÖ Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG) verbietet u. a. Diskriminierungen im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land NÖ oder einer NÖ Gemeinde (NÖ Gemeindeverband). Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Landes- oder Gemeindedienst sind ebenfalls verboten.
Niemand darf im Beruf aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale diskriminiert werden.
Analog zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz wurde nun mit der gegenständlichen Novelle der Schutzbereich des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes ausgeweitet und anstehende Strukturverbesserungen – z. B. an der NÖ Gleichbehandlungskommission bzw. bei der NÖ Landesgesundheitsagentur und bei der Bildungsdirektion – angebracht. Die Bestimmungen über die neue Zusammensetzung der NÖ Gleichbehandlungskommission traten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Neu ist auch, dass künftig auch sexuelle Belästigungen und Anweisungen zu Belästigungen oder sexuelle Belästigungen durch Dritte (Patientinnen und Patienten, Hausbewohnerinnen und Hausbewohner, Klientinnen und Klienten, Parteien, etc) umfasst sind.
Mit der neuen Regel wird – wie unter anderem in den Gleichbehandlungsgesetzen des Bundes – zwischen drei Gruppen von belästigenden Personen unterschieden:
– Vertreter des Dienstgebers
– Dienstnehmer
– Dritte
Die NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte und ihr Team beraten und unterstützen bei Diskriminierungsverdacht am Arbeitsplatz.
Spaziergängerinnen auf der SDG-Tagung-Tulln 2022
Quelle: © Burger, 2022
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Kontakt:
NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte, Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313, 3109 St. Pölten, Email: post.gbb@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-16212, Fax: Fax: 02742/9005-16279