Landtagsbeschluss – Zentrums-Check für Neuprojekte
Der Landtag von Niederösterreich hat am 28. April 2022 Maßnahmen zum „Zentrums-Check für Neuprojekte“ beschlossen.
Zentrums-Check für Neuprojekte
Quelle: ©-raumordnung-noe, NOe-Flaechenmanagement
Der Beschluss sieht Anpassung von Förderrichtlinien oder gesetzlichen Bestimmungen – mit dem Ziel eines Zentrums-Checks zur Stärkung der Ortskerne und Ortszentren niederösterreichischer Gemeinden und Städte – vor.
Die Ortskerne und Ortszentren unserer Städte und Gemeinden in Niederösterreich sind nicht nur die Zentren von Verwaltung, Handel und Dienstleistung, sie sind auch die Orte und Plätze an denen Kommunikation, Begegnung und Kultur im weitesten Sinne stattfinden.
Die aktuellen, teilweise durch die Corona-Pandemie verstärkten Herausforderungen für Ortskerne und Ortszentren machen jedoch ständige Anstrengungen und neue Initiativen notwendig wie zB. neue Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, Veranstaltungs- und Kulturzentren, Gesundheitseinrichtungen und vielem mehr.
Ihnen ist gemeinsam, dass derartige Projekte durchwegs mit Förderungen des Landes Niederösterreich oder innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes realisiert werden. Es sollen daher zukünftig potentielle Förderungen für kommunale Einrichtungen, Projekte der sozialen Infrastruktur, sowie Projekte und Vorhaben, die zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, von einem „Zentrums-Check“ abhängig gemacht werden.
Darüber hinaus soll für Projekte und Vorhaben, die tatsächlich im Ortszentrum realisiert werden, ein erhöhter Förderbetrag vorgesehen werden.
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru7@noel.gv.at, Tel: 02742/9005 – 14971, Fax: 02742/9005 – 14950
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, Fax: 02742/9005-15160, E-Mail: post.ru1@noel.gv.at