NÖ Wertstoffsammelzentren-Förderung
Ziel der Abfallwirtschaftsförderungen im Sinne des §7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 ist es, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken. Eine bereits umgesetzte Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele ist die Festlegung von Förderkriterien für den Um- bzw. Neubau von Sammelzentren.
Karte der Wertstoffsammelzentren-Verfügbarkeit in NÖ
Quelle: ©, Land NÖ, Abt. RU3
Mit dem Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsplan 2016–2020 wurde beschlossen, die Weiterentwicklung von Altstoffsammelzentren (ASZ) zu regionalen Wertstoffzentren (WSZ) und damit den Wandel hin zu einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft in NÖ voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erfüllen, wurden mit März 2024 die Grundsätze zur Förderung von Wertstoffzentren neu gestaltet.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Förderungen im Zusammenhang mit Wertstoffzentren:
Förderungen | Fördersatz | Max. Förderhöhe | |
---|---|---|---|
WSZ-Neubau | pro angeschlossenem EW € 7,- Zuschlag Koop. € 70.000,- Basisförderung € 10.000,- |
€ 170.000,- (bei 100 erreichten Punkten) |
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WSZ-Umbau |
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€ 127.500,- (bei 100 erreichten Punkten) |
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Grünschnittlagerplätze |
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€ 35.000,- |
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 163109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14201
Fax: 02742/9005-14350