Sektorales Raumordnungsprogramm für Freiflächen-PV
Energiegewinnung durch Sonnenstrom ist eine tragende Säule des NÖ Energiefahrplans: für die Ausbauziele braucht es neben der Nutzung von Dächern oder Parkplätzen auch PV-Anlagen auf Freiflächen und das ist raumplanerisch zu regeln.
Solardach
Quelle: ©-Energie-noe.at-2022
NÖ erledigt diese Aufgabe mit einer differenzierten Strategie
• Flächen bis zu 2 ha Größe dürfen von den Gemeinden im Rahmen ihrer Eigenverantwortung mit einer entsprechenden Grundlagenerhebung und Interessenabwägung gewidmet werden.
• Größere Flächen dürfen in jenen Zonen gewidmet werden, die das Land NÖ in einem eigenen Raumordnungsprogramm verordnet hat. Dieses „Sektorale Raumordnungsprogramm über PV-Anlagen im Grünland in NÖ“ ist seit Jänner 2023 rechtswirksam. Bei der Auswahl der insgesamt 116 Zonen wurden u.a. Flächen wie Deponien oder Schottergruben vorrangig berücksichtig. Um die je Zone maximal zulässigen 10 ha voll ausschöpfen zu können, muss zumindest für einen Teil ein Ökologiekonzept umgesetzt werden.
• Darüber hinaus bestehen großzügigere Widmungsmöglichkeiten u.a. für die Eigenversorgung von Betrieben mit hohem Strombedarf.
Nähere Informationen zu diesem überörtlichen Raumordnungsprogramm sind unter www.raumordnung-noe.at verfügbar.
Weiterführende Links
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten,
E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 – 14971, Fax: 02742/9005 – 14950